Arbeitsvertrag
Anwaltskanzlei Paderborn und Bielefeld
Anwaltskanzlei Paderborn und Bielefeld
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Im Gegensatz zu anderen Dienstverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegt der Arbeitsvertrag aufgrund der abhängigen Stellung des Arbeitnehmers zusätzlichen Schutzbestimmungen.
Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Soll ein Arbeitsvertrag befristet sein, muss der Arbeitgeber einen sachlichen Grund dafür vorlegen. Diese Gründe sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt und umfassen unter anderem:
Viele Arbeitgeber verwenden für verschiedene Arbeitnehmer identische Arbeitsverträge. Diese können als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) betrachtet werden und sollten daher regelmäßig von einem Fachanwalt auf ihre Aktualität und rechtliche Wirksamkeit überprüft werden.
Die Anwaltskanzlei Gerling berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, vertreten Sie bei Streitigkeiten vor Gericht und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Weitere wichtige Themen im Arbeitsrecht: