Arbeitsvertrag

Anwaltskanzlei Paderborn und Bielefeld

Arbeitsvertrag: Rechte und Pflichten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage eines jeden Arbeitsverhältnisses und regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien. Im Gegensatz zu anderen Dienstverträgen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) unterliegt der Arbeitsvertrag aufgrund der abhängigen Stellung des Arbeitnehmers zusätzlichen Schutzbestimmungen.

Befristete und unbefristete Arbeitsverträge

Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Soll ein Arbeitsvertrag befristet sein, muss der Arbeitgeber einen sachlichen Grund dafür vorlegen. Diese Gründe sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt und umfassen unter anderem:

  • Vorübergehender Arbeitskräftebedarf: Saisonale Schwankungen oder konjunkturelle Besonderheiten in der Branche können eine befristete Einstellung rechtfertigen.
  • Erstanstellung: Nach einer Ausbildung oder einem Studium ist eine einmalige Befristung zulässig.
  • Vertretung: Die Vertretung von beurlaubten oder erkrankten Mitarbeitern kann ein Grund für eine Befristung sein.
  • Besondere Art der Arbeitsleistung: In bestimmten Branchen, wie z.B. im Profifußball, ist die Leistung an das Alter gekoppelt, was eine Befristung begründen kann.
  • Erprobung: Um die Eignung des Arbeitnehmers für eine bestimmte Position zu testen, kann der Arbeitsvertrag befristet werden. Dies gilt in der Regel allerdings nur bei einem erstmaligen Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien.

Allgemeine Geschäftsbedingungen im Arbeitsvertrag

Viele Arbeitgeber verwenden für verschiedene Arbeitnehmer identische Arbeitsverträge. Diese können als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) betrachtet werden und sollten daher regelmäßig von einem Fachanwalt auf ihre Aktualität und rechtliche Wirksamkeit überprüft werden.

Anwaltskanzlei Gerling: Ihr Partner im Arbeitsrecht

Die Anwaltskanzlei Gerling berät sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber umfassend zu allen Fragen des Arbeitsrechts. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, vertreten Sie bei Streitigkeiten vor Gericht und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

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