Gesellschaftsrecht
Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht in Paderborn & Bielefeld
Anwaltskanzlei für Gesellschaftsrecht in Paderborn & Bielefeld
Im Bereich des Gesellschaftsrechts berät und vertritt die Kanzlei Gerling Unternehmen umfassend bei Verhandlung, Gestaltung und Konzeption.
Wir unterstützen Sie bei der geeigneten Wahl der Gesellschaftsform.
Ist die Führung der Gesellschaft aufgrund von Pflichtverletzungen seitens der Vertretungsorgane nicht optimal, ist es möglich diese Vertretungsorgane auszutauschen.
Eine Beratung durch einen Rechtsanwalt kann bei Abfindungen helfen die Höhe dieser Abfindung zu antizipieren.
Gesellschafterwechsel und Liquidation sind Unternehmensprozesse, bei denen eine rechtliche Untersützung vielen Problemen präventiv begegnen kann.
Bei Unternehmensnachfolgen entstehen ins Besondere für die beiden Parteien des Übergangs juristische Probleme, die durch Hinzunahme einer Rechtsberatung ausgeräumt werden können.
Die präzise Ausgestaltung eines Gesellschaftsvertrags ist ein wichtiger Faktor für den reibungslosen Ablauf einer Gesellschaft, da der Gesellschaftsvertrag einen rechtlichen Rahmen für die Gesamtunternehmung darstellt.
Die Gesellschafterversammlung ist das Instrument der Gesellschafter Einfluss auf den wirtschaftlichen Kurs der Gesellschaft zu nehmen.
Das Instrument der Betriebsumstrukturierung eröffnet für Arbeitgeber Möglichkeiten Betriebsabläufe zu verändern. Allerdings haben diese Veränderungen auch oft arbeitsrechtliche Folgen, die sich auf den ersten Blick nicht offenbaren.
Einige Fragen, die uns im Gesellschaftsrecht gestellt werden, stellen wir im Folgenden dar. Sollten Sie weitere Fragen haben, beraten wir Sie gerne.
In Deutschland gibt es unterschiedliche Gesellschaftsformen. Diese lauten: Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), Offene Handelsgesellschaft (OHG), Kommanditgesellschaft (KG), Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG), GmbH & Co. KG, Kommanditgesellschaft auf Aktien (KG aA), Eingetragene Genossenschaft (eG).
Die Wahl der Gesellschaftsform hängt ganz von Ihren individuellen Interessen ab. Nicht selten ist zudem die Frage der Haftung und des Stammkapitals entscheidend.
Die Haftung bei der Gesellschaft ist unterschiedlich. So gibt es Gesellschaftsformen mit beschränkter Haftung, z.B. GmbH und UG (haftungsbeschränkt) und Gesellschaftsformen mit unterschiedlicher Haftung, wie z.B. die Kommanditgesellschaft, bei der der Kommanditisten auf die im Handelsregister eingetragene Haftsumme begrenzt haftet und der Komplementär unbeschränkt mit seinem gesamten Privatvermögen haftet.
Die Höhe des Stammkapitals hängt von der gewählten Gesellschaftsform ab. So liegt das Stammkapital (mindestens) bei der UG (haftungsbeschränkt) bei 1 €, bei der GmbH bei 25.000 € und bei der Aktiengesellschaft beträgt das Grundkapital 50.000 €.
Zu beachten ist, dass einige Gesellschaften, wie z.B. die GmbH, UG (haftungsbeschränkt) oder die OHG in das Handelsregister eingetragen werden müssen. Ebenfalls bei den meisten Gesellschaften ist die Gestaltung eines Gesellschaftsvertrags erforderlich.