Ihre Interessen immer im Blick
Anwaltskanzlei in Paderborn & Bielefeld
Die Anwaltskanzlei Gerling mit den Standorten Paderborn und Bielefeld berät Mandanten fachlich und zielorientiert. Ihre Interessen sind uns dabei das wichtigste Anliegen.
Die Kanzlei
Die Rechtsanwaltskanzlei Gerling mit den Standorten Paderborn und Bielefeld betreut Mandanten in den Bereichen IT-Recht, Medienrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Arbeitsrecht. Neben unserem Fachwissen haben wir den Blick für das Ganze nicht verloren. So vertreten wir ebenso Mandanten in den angrenzenden Rechtsgebieten des gewerblichen Rechtsschutz und im Gesellschaftsrecht und Handelsrecht. Wir legen Wert auf eine umfassende Rechtsberatung, in deren Mittelpunkt Ihre Interessen stehen. Durch die Kanzlei Gerling steht Ihnen in allen Bereichen ein kompetenter Anwalt zur Seite.
Markenrecht, Wettbewerbsrecht
Wir vertreten Sie in Ihren gewerblichen Schutzrechten, im Bereich unlauterer Wettbewerb, Markenrecht und Lizenzrecht. Zum Schutz Ihres geistigen Eigentums übernehmen wir für Sie auch die Anmeldung einer Marke. Zudem vertreten und beraten wir Sie bei Verstößen oder Abmahnungen gegen das Markenrecht, in allen Bereich zum gewerblichen Rechtschutz und beim Verstoß gegen das UWG. Ergänzend bieten wir eine Beratung bei Ihrer Werbung oder Ihrem Shop (Onlinshop, eBay, Amazon) zur Einhaltung der rechtlichen Vorgaben. Ebenso übernehmen wir die Gestaltung von Lizenzverträgen und AGB.
Arbeitsrecht
Die Anwaltskanzlei Gerling berät und vertritt im Arbeitsrecht Arbeitgeber und Arbeitnehmer in außergerichtlichen und gerichtlichen Verfahren. So stehen wir Ihnen z.B. bei einer Abmahnung oder Kündigung des Arbeitsverhältnisses oder einer folgenden Kündigungsschutzklage zur Seite. Dabei beachten wir ebenso mögliche Fragen zum Betriebsrat.
Wir übernehmen die gerichtliche Vertretung und beraten bei der Erstellung von Arbeitsverträgen unter Berücksichtigung von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarung, sowie bei Betriebsgründungen, Betriebsumstrukturierungen und auch beim Betriebsübergang.
IT-Recht, Medienrecht, Urheberrecht
Das IT-Recht, Internetrecht und Medienrecht umfasst neben dem Recht am Film, an Texten, an Musik und an Bildern (Fotografie und Grafikern) auch die Pressefreiheit. Es schützt das Recht am geistigen Eigentum, das allgemeine Persönlichkeitsrecht, Urheberrecht, den Datenschutz und das Recht am eigenen Bild und Namen. In diesem Zusammenhang vertreten wir Sie bei einer Abmahnung aufgrund einer Urheberrechtsverletzung und einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht.
Das IT-Recht berücksichtigt die Besonderheiten des Mediums Internet und die eingesetzten Datenverbindungsmöglichkeiten wie z.B. das Filesharing.