Markenrecht
Anwaltskanzlei Paderborn und Bielefeld
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Wir beraten Mandanten zu allen Fragen im Markenrecht. Von der Markenanmeldung bis zur Abmahnung aufgrund eines Verstoßes gegen das Schutzrecht. Das Markenrecht gehört zum Kennzeichnungsrecht. Als Marke können alle Zeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen von Unternehmen zu unterscheiden, geschützt werden. Je nachdem welche Beschaffenheit die Marke aufweist, spricht man von Wortmarke, Bildmarke, Wort-Bildmarke, dreidimensionaler Marke oder Hörmarke.
Das Markenrecht spielt eine entscheidende Rolle im Geschäftsleben, da es Unternehmen ermöglicht, ihre Markenidentität zu schützen und sich von Wettbewerbern abzuheben.
Das Markenrecht ist ein Bereich des geistigen Eigentums, der die Verwendung von Namen, Logos, Slogans und anderen Identifikationsmitteln, die eine Ware oder eine Dienstleistung kennzeichnen, schützt. Dieses Recht ermöglicht es einem Unternehmen, exklusive Rechte zur Nutzung dieser Kennzeichen zu beanspruchen und andere von deren Verwendung ohne Erlaubnis auszuschließen.
Die Anmeldung einer Marke erfolgt üblicherweise beim Patent- und Markenamt des Landes in dem der Markenschutz begeht wird, wie DPMA, EUIPO, WIPO. Der Prozess beinhaltet:
Nach der Registrierung Ihrer Marke ist es wichtig, diese aktiv zu überwachen und gegen mögliche Verletzungen zu verteidigen. Dazu gehört:
Das Markenrecht ist ein unverzichtbares Werkzeug für Unternehmen, um ihre Identität und ihren wirtschaftlichen Wert zu sichern. Durch das Verständnis und die aktive Nutzung des Markenrechts können Unternehmen ihre Marken effektiv schützen und ihre Marktstellung stärken.
Einige Fragen, die wir im Bereich Markenrecht erhalten, stellen wir Ihnen im Folgenden kurz vor. Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Eine Marke ist ein Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens, um diese von anderen Unternehmen zu unterscheiden.
Bei der Anmeldung gibt es Schutzhindernisse, die der Eintragung entgegenstehen können. Rein beschreibende Bezeichnungen können zum Beispiel nicht geschützt werden.
Die Kosten der Anmeldung hängen größten Teils von dem Umfang der anzumeldenden Waren und Dienstleistungsklassen und von dem gewünschten örtlichen Schutzumfang ab. Neben den Rechtsanwaltskosten entstehen auch Gebühren des jeweiligen Markenamtes. Sollten Sie hierzu Fragen haben, können Sie sich gerne an uns wenden.
Die Marke wird zunächst für 10 Jahre eingetragen und kann darauf, nach Zahlung einer Verlängerungsgebühr, beliebig oft verlängert werden.
Der örtliche Schutzbereich hängt von der Markenanmeldung ab. Eine nationale Markenanmeldung beim DPMA gilt für Deutschland. Eine EU-Anmeldung beim EUIPO wirkt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Eine internationale Marke entfaltet ihre Schutzwirkung für das jeweilige Land, das bei der Anmeldung angeben wurde.