Abfindung
Anwaltskanzlei Paderborn und Bielefeld
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Eine Abfindung im Arbeitsrecht ist eine einmalige Geldzahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt. Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.
Es gibt ohne Weiteres keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Regel wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet wird.
Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar. Sie orientiert sich in der Regel an der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers und den Chancen des Arbeitnehmers auf eine neue Stelle.
Faustformel:
Vorteile einer Abfindung
Nachteile einer Abfindung
Eine Abfindung kann eine sinnvolle Option sein, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden soll. Es ist jedoch wichtig, die Vor- und Nachteile einer Abfindung sorgfältig abzuwägen.
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