Abfindung
Anwaltskanzlei Paderborn und Bielefeld

Arbeitsrechtliche Abfindung: Was ist das und wann steht sie Ihnen zu?

Eine Abfindung im Arbeitsrecht ist eine einmalige Geldzahlung, die der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlt. Sie ist eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers.

Wann steht eine Abfindung zu?

Es gibt ohne Weiteres keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung. In der Regel wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrags vereinbart, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet wird.

Höhe der Abfindung

Die Höhe der Abfindung ist frei verhandelbar. Sie orientiert sich in der Regel an der Dauer des Arbeitsverhältnisses, dem Bruttogehalt des Arbeitnehmers und den Chancen des Arbeitnehmers auf eine neue Stelle.

Faustformel:

  • 0,5 Monatsbruttogehalt pro Jahr des Arbeitsverhältnisses
  • Alter und Gehaltshöhe können die Summe beeinflussen

Vorteile einer Abfindung

  • Finanzielle Sicherheit bis zur Jobsuche
  • Vermeidung eines Kündigungsschutzprozesses
  • Schnelle Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Nachteile einer Abfindung

  • Versteuerung der Abfindung
  • Kein Anspruch auf Arbeitslosengeld I in den ersten Monaten nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Sperrzeit)
  • Verzicht auf mögliche Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag, z.B. Abgeltung des Resturlaubs

Eine Abfindung kann eine sinnvolle Option sein, wenn das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet werden soll. Es ist jedoch wichtig, die Vor- und Nachteile einer Abfindung sorgfältig abzuwägen.

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