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Kündigungsschutz: So schützen Sie sich im Job

Was ist Kündigungsschutz?

Der Kündigungsschutz beschreibt den gesetzlichen Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind.

Allgemeiner Kündigungsschutz

Der allgemeine Kündigungsschutz besagt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nur dann ordentlich kündigen darf, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen drei Kündigungsgründen:

  • Personenbedingte Kündigung: Diese liegt vor, wenn Gründe in der Person des Arbeitnehmers die Kündigung bedingen, beispielsweise eine langfristige Krankheit oder fehlende Qualifikation.
  • Verhaltensbedingte Kündigung: Diese liegt vor, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat, beispielsweise durch unentschuldigtes Fehlen oder Mobbing von Kollegen.
  • Betriebsbedingte Kündigung: Diese liegt vor, wenn der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gezwungen ist, Stellen abzubauen.

Besonderer Kündigungsschutz

Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es für bestimmte Arbeitnehmergruppen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser greift zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz und erschwert die Kündigung noch weiter.

Zu den Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz gehören unter anderem:

  • Schwangere und Mütter
  • Schwerbehinderte
  • Betriebsratsmitglieder
  • Auszubildende
  • Arbeitnehmer in Elternzeit

Was tun bei einer Kündigung?

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sofort handeln. Beachten Sie die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Diese beträgt in der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung.

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