Tarifvertrag
Anwaltskanzlei Paderborn und Bielefeld
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Der Kündigungsschutz beschreibt den gesetzlichen Schutz von Arbeitnehmern vor ungerechtfertigten Kündigungen durch den Arbeitgeber. Er ist im Kündigungsschutzgesetz (KSchG) geregelt und gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die länger als sechs Monate in einem Unternehmen beschäftigt sind.
Der allgemeine Kündigungsschutz besagt, dass der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer nur dann ordentlich kündigen darf, wenn dafür ein sachlicher Grund vorliegt. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen drei Kündigungsgründen:
Neben dem allgemeinen Kündigungsschutz gibt es für bestimmte Arbeitnehmergruppen einen besonderen Kündigungsschutz. Dieser greift zusätzlich zum allgemeinen Kündigungsschutz und erschwert die Kündigung noch weiter.
Zu den Personengruppen mit besonderem Kündigungsschutz gehören unter anderem:
Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie sofort handeln. Beachten Sie die Frist für die Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Diese beträgt in der Regel drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Weitere wichtige Themen im Arbeitsrecht: